Allgemeine Geschäftsbedingungen von Art of Switzerland - Sylvia Bühler GmbH (art-of-switzerland.ch)

Geltung der AGB

Durch das Absenden einer Bestellung erklärt sich der Besteller/die Bestellerin ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

Allen Lieferungen und Leistungen der Sylvia Bühler GmbH, Heiden/AR (Herausgeber von Art-of-Switzerland.ch), aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Sylvia Bühler GmbH, sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Lieferungen erfolgen nur an Endkunden. Mengenbeschränkungen behalten wir uns vor. Sollte einer der von Ihnen bestellten Artikel nicht an Lager sein, ist die Auslieferung der übrigen Artikel davon nicht betroffen. Fehlende Artikel werden Ihnen schnellst möglichst und portofrei nachgeliefert. Die Sylvia Bühler GmbH, wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. 

Preise

Wir sind bemüht, Ihnen den immer bestmöglichen Preis unserer Produkte anzubieten. Es kann jedoch vorkommen, dass die Preise einzelner Produkte zwischenzeitlich geändert werden. Generell gilt: Berechnet wird der Preis, der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung auf unserer Website gelistet ist. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Garantie

Falls nichts anderes vermerkt, ist die Garantiedauer 6 Monate ab Lieferdatum. Im Fall einer Gewährleistung entscheidet der Verkäufer, ob Warenersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises genommen wird. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die der Käufer zu verantworten hat, z.B. infolge unsachgemässer Behandlung.

Mängel Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Sylvia Bühler GmbH Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach Wahl der Sylvia Bühler GmbH die Ware, nachbessern, umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung bei Mängeln ist auf Nachbesserung beschränkt.

Widerruf / Rückgabe

Dem Kunden / der Kundin steht ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht zu. Der Widerruf muss eine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Lieferung erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle der schriftlichen Erklärung des Widerrufs muss die Ware ebenfalls an die Sylvia Bühler GmbH zurückgesandt werden. 
Ausgeschlossen sind Handyhüllen bzw. gilt Folgendes: Aufgrund der hohen Personalisierung (Handytypen) ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Bei Rücksendung von Ware, die einen Gesamtwert von über CHF 500.- oder EUR 300.- hat, muss der Kunde/die Kundin, diese als besonders gesicherte Wertsendung zu verschicken, z.B. als Wertpaket (Valuepack), wobei die Sylvia Bühler GmbH die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht trägt. Für Ware, die ausserhalb der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist zurückgesandt wird, übernimmt die Sylvia Bühler GmbH weder die Rücksendekosten, noch die Haftung für Verlust oder Beschädigung. Hat der Kunde die Verschlechterung der Ware, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er der Sylvia Bühler GmbH die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Kosten, die durch Reinigung oder Beschaffung einer neuen Originalverpackung sowie Wertminderungen, die durch Gebrauchspuren entstehen, trägt der Käufer. Wertersatz sollten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder das 14-tägige Rückgaberecht ausüben, behalten wir uns vor, angemessenen Wertersatz für die durch die bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware sorgfältig behandelt wurde. Sie können die Leistung von Wertersatz bei Ausübung des 14-tägigen Rückgaberechts vermeiden, wenn Sie die Ware innerhalb dieser Zeit nicht in Gebrauch nehmen.

Transportschäden

Alle Artikel werden von unseren Mitarbeitern geprüft und sorgfältig verpackt. Sollte trotzdem ein Artikel beschädigt bei Ihnen ankommen, so stellen Sie bitte in Gegenwart des Paketzustellers unbedingt eine Schadensbestätigungsmeldung aus. Schadhaft gelieferte Sendungen (Bruch, aufgerissene Verpackungen, ganz oder teilweise verlorene Waren) sind durch den Empfänger innert 24 Stunden der zuständigen Poststelle einschliesslich Inhalt und Verpackung vorzuzeigen.

Die Schadenmeldung ist Voraussetzung für jeden Schadensersatz.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch der jeweiligen Saldoforderungen, Eigentum der Sylvia Bühler GmbH, Heiden/AR. Der Käufer ist zur Weiterveräusserung im regulären Geschäftsgang, nicht aber zu Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen oder ähnlichen Massnahmen befugt und hat uns Eingriffe Dritter durch Pfändung, Beschlagnahme usw. unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls zwecks Erwirkung der Freigabe zu melden.

Wird die Ware vor Befriedigung unserer Forderung an einen Dritten weiterveräussert oder von uns im Auftrage des Käufers unmittelbar an einen Dritten gesandt, so tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus den Weiterveräusserungen gegen den Drittkäufer in der Höhe ab, die der Fakturenwert der von uns gelieferten Ware im Zeitpunkt der Weiterveräusserung ausmacht. Auf unser Verlangen ist eine Abtretungserklärung zu erteilen. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht das nur treuhänderisch für unsere Rechnung. Falls der Käufer von dem Drittkäufer Forderungen zahlungshalber oder an zahlungsstatt hereinnimmt, die dem Drittkäufer gegen andere zustehen, gehen diese im Augenblick der Hereinnahme ohne weiteres auf uns über. Alle von dem Drittkäufer in Zahlung gegebenen, noch nicht eingelösten Wechsel sind auf Verlangen an uns zu indossieren.

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Sylvia Bühler GmbH aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von der Sylvia Bühler GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Sylvia Bühler GmbH gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemässen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Käufer behält das Einziehungsrecht gegenüber dem Drittkäufer nur solange, als er seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Zahlt er nicht rechtzeitig, so wird er dieses Rechtes verlustig und ist verpflichtet, uns die noch ausstehenden Forderungen bekannt zu geben und die Drittkäufer von den Forderungsabtretungen an uns zu benachrichtigen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, den Drittkäufer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen und die Forderungen gegen den Drittkäufer gegebenenfalls feststellen zu lassen. Unbeschadet der Aufrechterhaltung des Kaufvertrages sind wir im Falle der Zahlungsunfähigkeit befugt, die gelieferten Waren zurückzuverlangen oder andere von uns gelieferte Waren dem Lager des Käufers zu entnehmen. In diesen Fällen hat der Käufer unverzüglich auf seine Kosten die Waren an unseren Sitz zurückzusenden. Bei Zahlungseinstellung hat uns der Käufer darüber hinaus die vorhandenen Bestände anzuzeigen.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung unserer Ware mit anderen Waren steht uns das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zu. Der Käufer überträgt uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache. Der Eigentumsvorbehalt ist auch dann wirksam, wenn das am Sitz des Käufers geltende Recht einen Eigentumsvorbehalt nicht kennt oder dessen Wirksamkeit von der Erfüllung weiterer Bedingungen abhängig macht.

Produktveränderungen

Der Herausgeber von Art-of-Switzerland.ch (Sylvia Bühler GmbH) behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die aus Sicht des Herausgebers einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Irrtum bei Produktbeschreibungen und Preisen behalten wir uns vor.

Diverses

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Schadenersatzforderungen wegen falschen Abbildungen, Texten und Preisen oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. 

Die Rechtsverhältnisse unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Heiden/AR in der Schweiz.